Häufige Fragen

Anerkennung als Ausbildungsbetrieb

Wann kann ich Ausbildungsbetrieb werden?

Wenn Sie erfolgreich die Ausbildereignungsprüfung abgelegt haben (z. B. während der Meisterausbildung), sind Sie grundsätzlich berechtigt Ausbildungsbetrieb zu werden. Da aber nicht nur die pädagogische, sondern auch die fachliche und betriebliche Eignung festgestellt wird, bedarf es einer Prüfung bei Ihnen im Betrieb durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bzw. Landwirtschaftskammer Bremen.

Wie muss ich vorgehen, um Ausbildungsbetrieb zu werden?

Ihr Ansprechpartner für die Anerkennung als Ausbildungsbetrieb:

Niedersachsen Bremen

Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Hogen Kamp 51
26160 Bad Zwischenahn

Telefon: 04403 9796-40
Fax: 04403 9796-61
E-Mail: info@lwk-niedersachsen.de

Web: www.lwk-niedersachsen.de

Landwirtschaftskammer Bremen
Johann-Neudörffer-Str. 2
28355 Bremen

Telefon: 0421 5364 170

E-Mail: info@lwk-bremen.de

Web: www.lwk-bremen.de

 

Wie viele Auszubildende kann ich ausbilden?

Die Anzahl der Auszubildenden, die Sie ausbilden dürfen, wird Ihnen nach der Prüfung von der jeweiligen Landwirtschaftskammer (Niedersachsen oder Bremen) mitgeteilt.


Berichtsheft

Was muss beim Führen des Berichtsheftes beachtet werden und wieviel kostet es?

Das ordnungsgemäße Führen des Berichtsheftes ist unbedingt notwendig, da dieser Ausbildungsnachweis Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Er gibt Auskunft darüber, welche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Betrieb, in der Berufsschule und in der überbetrieblichen Ausbildung vermittelt wurden.

Es ist unerlässlich, das der Ausbilder das Berichtsheft regelmäßig prüft und mit seiner Unterschrift die Richtigkeit bescheinigt. Wenn Sie als Ausbilder eine vertiefende Führung des Berichtheftes wünschen, empfehlen wir Ihnen mit Ihrem Auszubildenden die Zusatzvereinbarung bei Vertragsabschluss festzusetzen.

Die Vereinbarung sowie wertvolle Hinweise zur Berichtsheftführung können Sie hier nachlesen:
https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/berufbildung/nav/848/article/31763.html

Ergänzungsseiten für das Berichtsheft können Sie sich hier herunterladen:
https://www.augala.de/berichtsheft-ergaenzungsseiten.aspx

Für umlagepflichtige Betriebe ist das Berichtsheft kostenlos. Es wird Ihnen automatisch nach dem Ende der Probezeit zugeschickt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihren Auszubildenden beim AuGaLa registriert haben (online auf www.augala.de oder durch Zusenden einer Kopie des Ausbildungsvertrages). Alle anderen Betriebe müssen es käuflich erwerben.

Kann mein Auszubildender das Berichtsheft auch online führen?

Ja, diese Möglichkeit besteht. Mit Erhalt des Ausbildungsnachweises in Ordner-Form, bekommt Ihr Auszubildender auch Registrierungsdaten für das Online-Portal https://www.berichtsheft-galabau.de. Dann kann er auch mit dem Smartphone unterwegs Eintragungen vornehmen. Zur Prüfung muss das Berichtsheft in ausgedruckter Form der Landwirtschaftskammer vorgelegt werden.


Berufsausbildungsvertrag

Wo finde ich eine Vorlage für den Ausbildungsvertrag?

https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/berufbildung/nav/838/article/13774.html

Auf dieser Homepage der Landwirtschaftskammer Niedersachsen finden Sie immer die aktuellen Dokumente.

Noch ein wichtiger Hinweis: Der Berufsausbildungsvertrag ist gemäß §§10 und 11 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vor Ausbildungsbeginn abzuschließen und gemäß §36 BBiG unverzüglich nach Abschluss des Vertrages der Landwirtschaftskammer zur Eintragung vorzulegen

 

Wann kann die Ausbildungszeit verkürzt werden?

Auch wenn ein 3-jähriger Ausbildungsvertrag abgeschlossen wurde, kann die Ausbildungszeit verkürzt werden. Dies ist z.B. möglich, wenn der Auszubildende sehr gute Ergebnisse in der Zwischenprüfung erhält.

Eine vertraglich festgelegte Verkürzung der Ausbildung auf 2 Jahre ist möglich, wenn der/die Auszubildende das Abitur, die Fachhochschulreife, die Einjährige Berufsfachschule (BFS)oder bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen Beruf hat. Wenn der Ausbildungsvertrag auf 2 Jahre abgeschlossen werden soll, ist den Vertragsunterlagen ein entsprechender Nachweis beizulegen (Kopie Schulabschlusszeugnis oder Abschlusszeugnis der Berufsausbildung).

 

Wem muss ich den Ausbildungsvertrag vorlegen?

Den ausgefüllten Ausbildungsvertrag müssen Sie an drei Stellen senden:

1. Landwirtschaftskammer Niedersachsen bzw. Landwirtschaftskammer Bremen

Die Landwirtschaftskammer benötigt zusätzlich noch den Personalbogen sowie die Erklärung zum Wahlpflichtkurs. Bei Minderjährigen ist die ärztliche Bescheinigung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz erforderlich. Bei Auszubildenden, die für eine 2-jährige Ausbildung berechtigt sind ist entweder eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses beizulegen oder die Verzichtserklärung zur Ausbildungsdauer.

2. Berufsschule

3. AuGaLa oder GBS. Wenn Sie AuGaLa-umlagepflichtiger Betrieb sind, senden Sie eine Kopie des Vertrages an das AuGaLa. Dann erhalten Sie automatisch nach dem Ende der Probezeit kostenlos das Berichtsheft und die Pflanzenbücher zugeschickt. Nicht umlagepflichtige Ausbildungsbetriebe wenden sich an die GBS. Über die Internetseite www.augala.de ist die Übermittlung auch online möglich.

Wie entscheide ich, wie lange die Probezeit dauern soll?

Die Probezeit zu Beginn der Ausbildung dient dazu, dass sich der Ausbildungsbetrieb und der Auszubildende kennen lernen und herausfinden, ob sie langfristig zusammenarbeiten möchten. Die Länge der Probezeit können Sie selbst bestimmen. Das Berufsbildungsgesetz gibt nur vor, dass sie zwischen einem und vier Monaten dauern muss.

Wie sieht die aktuelle Ausbildungsvergütung nach Tarifvertrag aus?

Laut dem aktuellen Entgelttarifvertrag im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau gelten nachstehende Ausbildungsvergütungen:

Ausbildungsvergütungen bei 3-jährigem Ausbildungsvertrag:

  ab 01.07.2023 ab 01.07.2024
im 1. Ausbildungsjahr 1020,00 1060,00
im 2. Ausbildungsjahr 1130,00 1.180,00
im 3. Ausbildungsjahr 1.240,00 1.290,00

Ausbildungsvergütungen bei 2-jährigem Ausbildungsvertrag:

  ab 01.07.2023 ab 01.07.2024
im 1. Ausbildungsjahr 1020,00 1060,00
im 2. Ausbildungsjahr 1.240,00 1.290,00

Beträge in Euro.


Berufsschule

Wie sieht es mit der Anmeldung aus?

Die bevorzugte Anmeldeform ist bei der jeweiligen Berufsschule zu erfragen. Häufig nehmen die Berufsschulen die Anmeldungen online über das Portal www.schueleranmeldung.de entgegen.


Prüfungen

Wie gestalten sich die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung?

Hinweise zur Zwischenprüfung erhalten Sie hier:

https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/berufbildung/nav/841/article/31752.html

Die praktische Zwischenprüfung besteht aus 2 Prüfungsteilen:

  1. Pflanzenbestimmungsprüfung
  2. Dem fachgerechten Bau eines Gewerkes (maximale Bauzeit 2 Stunden) mit Einmessen, Steinarbeiten und Vegetationsarbeiten.

Für die Bearbeitung der schriftlichen Zwischenprüfung, bei der Fragen beantwortet werden müssen, gibt es 70 Minuten Zeit.

Hinweise zur Abschlussprüfung erhalten Sie hier:

https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/berufbildung/nav/841/article/18102.html

Die Prüfungsteilnehmer sollen zeigen, dass sie innerhalb von 3 Stunden ein vorgegebenes landschaftsgärtnerisches Gesamtwerk fachlich einwandfrei erstellen können. Die Prüfungsgewerkpläne hier hinterlegt und können vorab zur Probe gebaut werden. Aus der Auswahl legt der Prüfungsausschuss am Tag der praktischen Abschlussprüfung jeweils einen Plan fest.
Weitere Teile der Abschlussprüfung sind die Pflanzenbestimmung, ein mündliches Prüfungsgespräch und die schriftliche Prüfung.

Die nächsten Prüfungstermine können Sie hier einsehen:
https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/berufbildung/nav/841/article/23584.html

Welche Unterstützungsmöglichkeiten kann ich meinen Auszubildenden anbieten?

Zur Vorbereitung auf die praktische Abschlussprüfung können Sie die Prüfungsgewerkpläne verwenden. Diese finden Sie im Downloadcenter der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Idealerweise lassen Sie Ihre Auszubildenden den Gewerkbau im Betrieb unter Aufsicht üben - so können Sie während des Baus wertvolle Hinweise geben, an welchen Punkten noch Optimierungspotenzial besteht.

Auch zur mündlichen Prüfung können Sie Hilfe anbieten - geben Sie Ihren Auszubildenden Gartenpläne aus Ihrem Betrieb zur Vorbereitung mit. Simulieren Sie anhand des Planes das mündliche Prüfungsgespräch und lassen Sie Ihre Auszubildenden den Plan erläutern!
Mögliche Anregungen hierzu können Sie hier finden.

Die Bundesagentur bietet die Möglichkeit von ausbildungsbegleitender Hilfe (abH) an. Mehr Informationen:
https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/ausbildungsbegleitende-hilfen
Hierbei handelt es sich um Unterstützung durch einen Bildungsträger. Fördermöglichkeiten sind bspw. Nachhilfeunterricht oder prüfungsvorbereitende Maßnahmen.

An einigen Standorten bieten wir als VGL Prüfungsworkshops an. Aktuell ist dies in Hildesheim und Bremen der Fall. Fragen Sie hierzu gerne in der Geschäftsstelle nach!

Was passiert, wenn mein Auszubildender die Abschlussprüfung nicht besteht?

Bei nicht bestandener Prüfung wird Ihrem Auszubildenden von der zuständigen Stelle mitgeteilt, welche Leistungen er in der Prüfung erbracht hat und welche Leistungen er in einer Wiederholungsprüfung erneut erbringen muss. Diese kann maximal zwei Mal wiederholt werden. Der Ausbildungsvertrag verlängert sich in der Regel um die Zeit bis zur Wiederholungsprüfung.

Die Verlängerung erfolgt auf Antragsstellung bei der Landwirtschaftskammer. Hierzu können Sie folgendes Formular nutzen:
Antrag Verlängerung LWK Niedersachsen

Wie lange darf ich meinen Auszubildenden nach Bestehen der Prüfung weiterbeschäftigen?

Ab dem Tag der bestandenen Abschlussprüfung ist der Prüfling kein Auszubildender mehr. Der Ausbildungsvertrag ist also nicht mehr gültig. Sie können ihn natürlich weiterbeschäftigen. Dazu ist ein neuer Vertrag abzuschließen.


Überbetriebliche Ausbildung

Wie melde ich den Auszubildenden zur Überbetrieblichen Ausbildung an?

Die Auszubildenden absolvieren während ihrer Ausbildungszeit sechs Pflichtkurse und einen Wahlpflichtkurs. Die Entscheidung für den Wahlpflichtkurs, bei denen zwei zur Auswahl stehen, muss zusammen mit dem Ausbildungsvertrag bei der Landwirtschaftskammer eingereicht werden. Den Anmeldevordruck finden Sie hier.

Eine gesonderte Anmeldung zu den Pflichtlehrgängen ist nicht nötig. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen lädt die Auszubildenden automatisch zu allen Lehrgängen ein.

Die Zusammenstellung der Lehrgangsinhalte der Überbetrieblichen Ausbildung finden Sie hier.

Welche Kosten übernimmt das AuGaLa, welche nicht?

Das AuGaLa übernimmt für alle AuGaLa-umlagepflichtigen Betriebe die Kosten für die sechs Pflichtkurse und für einen Wahlpflichtkurs.


Sonstiges

Wie sieht es mit dem Winterdienst bei Auszubildenden aus?

Die Auffassung der Winterdienst-Regelung, die mit den Landwirtschaftskammern Niedersachsen und Bremen abgestimmt ist, können Sie hier aufrufen.

Wie gehe ich bei Problemen in der Ausbildung vor?

Ihr wichtigster Ansprechpartner bei Problemen in der Ausbildung ist Ihr/e Ausbildungsberater/in.
Sie können den für Ihre Region zuständigen Ausbildungsberater in dieser Übersicht erfahren.

Ausbildungsberater/innen geben Auskünfte zu allen Fragen der Berufsausbildung - vom Abschluss des Ausbildungsvertrages bis zur Abschlussprüfung. Dabei stehen sie in engem Kontakt mit den Berufsschulen. Sie handeln im Interesse der Ausbildenden als auch der Auszubildenden und vermitteln bei Konflikten unparteiisch.